Rechtsgebiete

Mediation Mediation ist eine Chance. Je verfahrener und komplizierter der Streit, desto größer die Aussicht, ihn mit Hilfe der Mediation statt eines Rechtstreits zu lösen.
In dieser modernen Form der Konfliktbeilegung erreichen die streitenden Parteien mit Hilfe des Mediators im Erfolgsfall eine „win-win-Lösung“ - es gibt dann nur Gewinner.
Weniger Zeit- und Kostenaufwand als bei einem lang andauernden Prozess durch vielleicht mehrere Instanzen sind weitere große Vorteile der Mediation.
In wirtschaftsrechtlichen Konflikten ebenso, wie bei gesellschafts-, arbeits- und erbrechtlichen Streitigkeiten ist die Mediation ein äußerst wirksames Instrument zur Streitbeilegung.
Nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes im Jahre 2012 wird die Mediation verstärkt als Mittel der Konfliktlösung sowohl im gerichtlichen wie außergerichtlichen Verfahren an Bedeutung gewinnen. Als ausgebildeter Wirtschaftsmediator führt Rechtsanwalt Pook selbst Mediationen durch oder begleitet und berät unsere Mandanten im Rahmen von Mediationsverfahren.
Arbeitsrecht Beratung im Arbeitsrecht wird stark von taktischen Erwägungen bestimmt. Als Fachanwalt für Arbeitsrechts vertritt Rechtsanwalt Richter sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und weiß deshalb die zu erwartenden Schritte der Gegenseite im Vorwege einzuschätzen - ein Vorteil für unsere Mandanten.
Wir beraten und vertreten u.a. in folgenden Bereichen:
Handels- und Gesellschaftsrecht Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und gerichtliche Vertretung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und ihren Organen in gesellschaftsrechtlichen Bereichen. Hierzu zählen insbesondere
Darüber hinaus vertreten wir seit vielen Jahren Mandanten in handelsrechtlichen Themen sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich. Dazu gehören
Mietrecht Unsere Kanzlei vertritt sowohl Vermieter, als auch Mieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht. Etwa in den Bereichen setzen wir die Interessen unserer Mandanten sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich durch.
Verkehrsrecht Im Verkehrszivilrecht ist die optimale Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen ohne anwaltliche Hilfe nahezu unmöglich. Bei der Abwicklung von Personen- und Sachschäden kommt es regelmäßig zu Problemen mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer. So gibt es immer wieder Streit über Haftungsquoten und einzelne Schadenspositionen (z.B. Reparatur- und Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden). Hier beraten wir unsere Mandanten und setzen die ihnen zustehenden Ansprüche zügig und umfassend durch.
Im Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sorgen wir für Ihre optimale Vertretung bei der Abwehr von unberechtigt verhängten Bußgeldern, Punkten im Verkehrszentralregister und anderer Schuldvorwürfe.
Wirtschafts- und Vertragsrecht Das Wirtschaftsleben wird geprägt von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Die Komplexität nimmt hier ständig zu. Als zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei begleiten, beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei Vertragsschlüssen und Auseinandersetzungen auch in folgenden Rechtsgebieten
Medizinrecht Das Medizinrecht wird zum einen geprägt durch Konflikte zwischen Ärzten, Zahnärzten und Patienten, aber auch insbesondere durch das Berufs- und Gesellschaftsrecht bei der Bildung und Auseinandersetzung von Berufsausübungsgemeinschaften (Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen). Dabei spielt das Nachbesetzungsrecht von Praxissitzen, im Rahmen der Bedarfszulassung und somit die Verwertung von Arztpraxen eine entscheidende Rolle. Das Arzthaftungsrecht ist insbesondere geprägt durch Rechtsprechung und die im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen zur Arzthaftung neu kodifiziert wurden. Die Beratung in diesem Bereich setzt deshalb ein Mindestmaß an medizinischen Kenntnissen voraus, über welches Rechtsanwalt Pook aufgrund seiner früheren Tätigkeit in einer Klinik und als langjähriger Dozent für diverse Institutionen im Medizinbereich verfügt.